Mobile Disco Dj für Essen
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Mobilen Diskothek „Senior Reiner“


1. Gegenstand des Unternehmens

a. Die mobile Diskothek plant und führt musikalische Events durch und moderiert diese auch nach Wunsch des Veranstalters/ Auftraggebers.           

Das mobile Equipment von 15 – 200 Personen sowie das Personal (DJ/Technik/Bühne) stellen wir entsprechend dem geschlossenen Vertrag bereit.

b. Bei über 300 Personen, (Großveranstaltungen) werden wir eventuell nur vermittelnd tätig. Das gilt immer für den Bereich Großbühnen, Catering, Partyservice, Kinder- Hüpfburgen, Künstler- Vermittlungen u. ä. Generell sind wir immer berechtigt, Events von einem Dritten Anbieter, gemäß der Konditionen aus dem geschlossenen Vertrag, abarbeiten zu lassen.

2. Vertragsabschluss

a. In einem unverbindlichen und persönlichen oder telefonischem Vor- und Beratungsgespräch werden alle Modalitäten erörtert und schriftlich aufgenommen. Hierauf basierend erstellen wir ein schriftliches Angebot.

b. Kommt ein Vertrag zustande, fixieren wir diesen ebenfalls schriftlich. Der Auftraggeber erhält eine Vertragsschrift. Ein Vertragsabschluss ist verbindlich und sollte idealer Weise mindestens vier Wochen vor Erfüllung geschlossen sein.

c. Jedoch auch kurzfristigere Vertragsabschlüsse werden bei freien Kapazitäten akzeptiert und durchgeführt.

d. Mit Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise als verbindlich an.

3. Pflichten des Veranstalters / Auftraggebers

a. Der Auftraggeber hat die Örtlichkeit des Events bereitzustellen oder anzumieten. Die Bereitstellung oder Anmietung hat so zu erfolgen, dass für uns ein einwandfreies Arbeiten gewährleistet ist. D. h., es muss genügend Zeit für den Auf- und Abbau des Equipments, des Soundchecks sowie weitere Einstellungen im digitalen System verbleiben, die Aufbauarbeiten müssen vor Eintreffen der ersten Gäste abgeschlossen sein. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zutragen, dass wir einen ungehinderten und den einfachsten Weg zur Örtlichkeit des Events erhalten.

b. Der Auftraggeber/Veranstalter hat, wenn nötig, die erforderlichen Genehmigungen, wie etwa eine Sperrstundenverlängerung oder Genehmigung für die Beschallung im Freien, die GEMA Gebühren u. a. im Einvernehmen mit dem Vermieter bei den Ordnungsbehörden und Institutionen zu beantragen und zu bezahlen. Kopien der Genehmigungen sind der Mobilen Diskothek Senior Reiner vor Veranstaltungsbeginn auszuhändigen. Wir sind nach dem GEMA Tarif VR- Ö lizensiert und dürfen kopierte und vervielfältigte Musikwerke mittels mp3 über Rechner wiedergeben.

c. Die angemietete Örtlichkeit muss über die erforderliche Stromspannung- und stärke, mindestens 2 kW, verfügen. Wir behalten uns vor, Rücksprache mit den Betreibern, Vermietern, Wirtsleuten u. ä. diesbezüglich aufzunehmen.

d. Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Auftraggeber bereit, unser Personal während des Events unentgeltlich zu verköstigen. Während des Events sind unsere Kräfte mit warmen/ kalten Speisen und nicht alkoholischen Getränken/Kaffee/Tee kostenlos zu versorgen.

e. Der Auftraggeber ist hinsichtlich seiner Gäste vor, nach und während des Events uneingeschränkt verantwortlich. Insbesondere bei bereits installierten Equipment und Abwesenheit unseres Personals ist der Veranstalter/Auftraggeber verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass niemand unseren Arbeitsplatz betritt. Für Personen- und Sachschäden welche hierdurch entstehen können keinerlei Haftungsansprüche gegen uns geltend gemacht werden. Personen, die sich eigenmächtig und ohne unser Wissen und Einverständnis an unserem Equipment zu schaffen machen oder Systemeinstellungen verändern oder sabotieren, sind vom Auftraggeber vom weiteren Event auszuschließen. Schäden, welche hierdurch entstehen, ziehen auch immer Regressansprüche entsprechend dem BGB (Bürgerliches Gesetz Buch) gegen den Verursacher und/oder Auftraggeber nach sich.

f. Personen, welche gegenüber unseren Arbeitskräften eine drohende Haltung einnehmen oder gar handgreiflich werden, sind vom Veranstalter/Auftraggeber vom Event zu entfernen. Wir behalten uns dann vor, den Event sofort einzustellen und abzubrechen. Entsprechendes gilt dann unter Haftungsausschluss.

g. Hinweis zum Coronavirus SARS-CoV-2: Der Veranstalter/Auftraggeber ist für die Generellen Sicherheits- und Hygieneregeln und für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen für seine Veranstaltung und der Gäste alleine voll verantwortlich.

4. Rechte des Veranstalters/Auftraggebers

a. Der Veranstalter/Auftraggeber hat das Recht, entsprechend des gültigen Vertrages Erfüllung zu verlangen. Außerdem hat er immer das Recht, während des Events seine Vorstellungen über den weiteren Verlauf der Veranstaltung unseren Arbeitskräften vorzutragen und mit diesen zu beraten.

b. Nur dem Veranstalter/Auftraggeber gestatten wir den uneingeschränkten Gang in unseren Arbeitsbereich.

c. Der Veranstalter/Auftraggeber hat das Recht, nach Vertragserfüllung weitere Arbeitsstunden anzumieten, wenn dem gesetzlich oder moralisch nichts im Wege steht. Dies allerdings auch nur mit einer Genehmigung des Betreibers, Vermieters, Wirtsleute u. ä. der Örtlichkeit. Hierbei gelten dann auch die Punkte 5 e + g.

5. Gagen, Preise und Zahlungsvereinbarungen |

a. Zahlungen werden in bar oder unbar akzeptiert. Unbare Zahlungen können nur als Überweisungen unserem Konto angewiesen werden. Schecks, Scheck- und Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

b. Der Preis für einen Event ermitteln wir gemäß unserem Aufwand und wird entsprechend dem Vertrag ohne Abzug zahlbar. Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, wird nicht in Rechnung gestellt. Als so genannter Kleinunternehmer i. S. von § 19 Abs. 1 UStG wird auf die Regelbesteuerung verzichtet. Nicht enthalten sind Präsentleistungen bei etwaigen Spielpreisen oder einer Tombola. Diese Präsente werden entweder vom Auftraggeber beschafft oder von uns gesondert in Rechnung gestellt.

c. Nach Abschluss eines Vertrages wird ein Abschlag von mindestens 30% der Gesamtsumme erforderlich und ist innerhalb einer Woche zahlbar.

d. Die Restsumme muss eine Woche vor Beginn des Events unserem Konto gutgeschrieben oder bar bezahlt sein.

e. Sollten für unser Personal Übernachtungskosten anfallen, so werden pro Nacht und Person zur Zeit € 150,00 pauschal angerechnet.

f. Unsere aktuellen Preise und Gagen sind vom 01. Oktober 2023 gültig:

Pro Stunde in der Kategorie „Small“ kosten 60.- Euro Gage = 6 Stunden = 360.- Euro ohne weitere Nebenkosten

Pro Stunde in der Kategorie „Medium“ kosten 70.- Euro Gage = 6 Stunden = 420.- Euro ohne weitere Nebenkosten

Pro Stunde in der Kategorie „Large“ kosten 80.- Euro Gage = 6 Stunden = 480.- Euro ohne weitere Nebenkosten

An- und Abfahrten bis 50km frei, über 50 KM ab unserem Standort Essen Ruhrhalbinsel = 0.60 Euro pro/km.

Kofferjob pro Stunde 55.- Euro
Moderation bei Events pro angefangene Stunde 30.- Euro / Spiele beim Event pro Spiel 20.- Euro                                              Für eine Fotobox mit Sofortdruck berechne ich je nach Ausführung ab 400.- Euro pro Event

g. Werden während oder zum Ende des Events weitere Arbeitsstunden mit uns vereinbart, sind diese sofort vor Ort im Voraus bar zu entrichten. Pro geleistete Arbeitsstunde werden dann € 70,00.- berechnet.

Unsere Mindestarbeitszeit beträgt 4 Stunden, unsere Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden, = open end.

h. Unsere aktuelle Preisliste von 01. April 2024 kann separat angefordert werden.

6. Kündigung des Vertrags

a. Wird ein geschlossener Vertrag vom Auftraggeber gekündigt, sodass wir nicht tätig werden können, berechnen wir eine Kostenpauschale für unsere Auslagen, wie nachstehend beschrieben:

 

Bis eine Woche vor dem Event:  

  30% des Gesamtpreises

Innerhalb der letzten sieben Tage vor dem Event:

  70% des Gesamtpreises

Am Tage des Events:

100% des Gesamtpreises

Kündigungen haben immer schriftlich zu erfolgen.

b. Wird ein Event aus Termingründen vom Auftraggeber verschoben und stehen uns für den neuen Termin Kapazitäten zur Verfügung, steht einer Verlegung nichts im Wege. Hierfür berechnen wir jedoch ein einmaliges Ausfallentgelt von  30% des Gesamtpreises.

7. Haftungsausschluss

a. Verstoßen der Veranstalter/Auftraggeber oder Betreiber, Vermieter, Wirtsleute u. ä. gegen die unter Punkt 3 a-f und/oder 5 c-d aufgeführten Bedingungen, und kommt es zu keinem oder nur eingeschränkten oder verspäteten Beginn oder zum Abbruch des Event, so können gegen die Mobile Diskothek Senior Reiner keinerlei Haftungsansprüche gestellt werden.

b. Bei Einflüssen und Störungen, die wir nicht zu vertreten haben, z. B. Höherer Gewalt, sind wir ebenfalls frei von Haftungsansprüchen und Leistungen.

c. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden gelten generell als nicht geschlossen und sind als gegenstandslos anzusehen.

Sie bedürfen immer der schriftlichen Form.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, deren Wirkungen dem Sinn und Zweck des Vertrags entsprechen. Dies gilt entsprechend, wenn der Vertrag eine Lücke aufweist.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand der Mobilen Diskothek Senior Reiner ist Essen/ Ruhr.


Nach dem geltenden Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 UStG sind wir verpflichtet, sie darauf hinzuweisen, dass sie die Rechnung und den Zahlungsbeleg zwei Jahre lang aufbewahren müssen.  
  

Unsere Steuernummer lautet 111/5070/3110 und wird beim Finanzamt Essen Nord/ Ost veranlagt.

Ordnungsbehörde ist die Stadt Essen, Ordnungsamt.